Das Stipendienprogramm "France Excellence Europa"

Das Programm France Excellence Europa richtet sich an Studierende aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union und ermöglicht die Finanzierung einer 12- bis 24-monatigen Ausbildung mit Abschluss auf Masterniveau.

PROGRAMMVORSTELLUNG

Bedingungen

Die Studierenden müssen:

  • die Staatsangehörigkeit eines der 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Studierende mit französischer Staatsangehörigkeit, einschließlich Doppelstaatsangehörige, sind nicht teilnahmeberechtigt;
  • zu Beginn des Stipendiums zwischen 18 und 26 Jahre alt sein;
  • an einer französischen Hochschuleinrichtung für einen Master 1 oder Master 2 zugelassen sein.

Sie dürfen kein Erasmus+-Stipendium, Stipendium der AUF oder eines anderen französischen Ministeriums erhalten.

Studienbereiche

  • Kultur und kulturelles Erbe;
  • Bildung, Pädagogik, Hochschulbildung;
  • französische Sprache und Zivilisation, Fremdsprachen und Zivilisationen und Europastudien;
  • Politik- und Rechtswissenschaften;
  • Gesundheit;
  • Umweltwissenschaften;
  • Digitales.

Niveau des Studiums

Die Bewerber*innen müssen eine Zulassung zu einem Studiengang mit einem Abschluss auf Master-Ebene an einer Hochschuleinrichtung in Frankreich vorweisen können.

Wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht im Besitz eines Zulassungsbescheids sind, müssen sie einen Zulassungsantrag oder Kontakte zu der Einrichtung nachweisen.

Dauer des Stipendiums

Das Stipendium France Excellence Europa wird vergeben :

  • für die akademischen Jahre 2024-25 und 2025-26 im Falle einer Zulassung zum Master 1.
  • für das akademische Jahr 2024-25 im Falle einer Zulassung zum Master 2.

Der Aufenthalt muss zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember des Jahres, für das das Stipendium gewährt wird, beginnen.
Eine Übertragung des Stipendiums ist nicht möglich. Der Aufenthalt wird durch das Stipendium nur für die Zeiträume finanziert, die in Frankreich stattfinden, außer in bestimmten Fällen für Praktika oder Austauschaufenthalte, siehe unten.

Das Stipendium wird vergeben für eine Dauer von:

  • maximal 12 Monaten bei einer Einschreibung in M2 (3. Semester des Master-Studienganges);
  • maximal 24 Monaten bei einer Einschreibung in M1 (1. Semester des Master-Studienganges).

Das Stipendium wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Studierende die akademischen Verpflichtungen in jedem Jahr des Studiengangs erfüllt hat.

Wenn der Stipendiat zuvor einen intensiven Sprachkurs absolviert, kann er während dieses Kurses nicht für das France Excellence Europa-Stipendium in Betracht kommen.

Die Vorteile des Stipendiums

  • Auszahlung eines Semesterstipendiums von 6.850€;
  • Zahlung einer Einrichtungsbeihilfe von 1.700€;
  • Befreiung von den Einschreibegebühren für das nationale Diplom an den Universitäten und öffentlichen Einrichtungen, die dem Ministerium für Hochschulbildung unterstehen;
  • Vorrangige Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft in den Studierendenwohnheimen des CROUS (die Miete muss vom Stipendiaten selbst getragen werden);
  • Mitgliedschaft in einer Versicherung während der ersten drei Monate nach der Ankunft in Frankreich (bis zur Aufnahme in das allgemeine Sozialversicherungssystem) für Personen, die nicht im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte sind;
  • Mitgliedschaft in einer zusätzlichen Krankenkasse;
  • Befreiung von der CVEC - Contribution de Vie Etudiante et de Campus;
  • Vorzugstarife für kulturelle Aktivitäten, die von Campus France organisiert werden.

Das Stipendium "France Excellence Europa" sieht weder die Übernahme von Ausbildungskosten noch von internationalen oder nationalen Reisekosten vor.

Im Falle eines Praktikums oder Austauschs

Das Praktikum oder der Austausch muss für den Erwerb des Abschlusses strikt vorgeschrieben und im Ausbildungsmodell enthalten sein, um Anspruch auf die Fortführung des Stipendiums zu haben. In allen anderen Fällen wird das Stipendium für die Dauer des Praktikums/Austauschs unterbrochen.

Pflichtpraktikum: Das Praktikum ist im Modell des Studiengangs enthalten, für den das Stipendium gewährt wurde, und gilt bis zur Höchstdauer des gewährten Stipendiums. Das Praktikum ist ein integraler Bestandteil des Ausbildungsgangs und wird für den Abschluss angerechnet. Die Modalitäten für die Anrechnung des Praktikums auf den Abschluss sind in der Diplomordnung festgelegt. Die Stipendiaten müssen die Zustimmung der für ihren Abschluss zuständigen Lehrkraft einholen, um ein Praktikum absolvieren zu können.  Für das Praktikum muss ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden. Im Rahmen des Stipendiums France Excellence Europa muss die Vereinbarung mindestens eine Woche vor Beginn des Praktikums an Campus France übermittelt werden.

Austausch: Der akademische Austausch oder die Mobilität an einem anderen Campus - auch im Ausland - muss für den Erwerb des Abschlusses strikt vorgeschrieben und im Modell des Abschlusses enthalten sein. Im Rahmen des Stipendiums France Excellence Europa muss der Stipendiat Campus France die Daten seiner Mobilität mitteilen.


Hinweis: Im Falle eines im Ausland absolvierten Pflichtpraktikums oder -austauschs ist die Fortzahlung des Stipendiums auf eine Höchstdauer von einem Jahr begrenzt, sofern die im Ausland verbrachte Zeit die in Frankreich verbrachte Gesamtdauer nicht überschreitet.

Freiwilliges Praktikum oder Austausch: Dieses erfolgt auf Initiative des Stipendiaten, der seinen Studiengang aufwerten möchte, und die Stipendiengewährung wird während der Dauer eines Praktikums oder Austauschs, das im Studienplan nicht als verpflichtend vorgesehen ist, systematisch eingestellt. In diesem Fall gelten die Regeln für die Zäsur (siehe unten).

Im Falle einer Zäsur

Unter Zäsur versteht man: "Ein betreutes Zäsurjahr ermöglicht es den Studierenden, das Studium für ein Jahr zu unterbrechen. Die Beweggründe der Studierenden, die dieses Jahr in Anspruch nehmen möchten, ohne eine Unterbrechung ihres Studiums zu riskieren, können vielfältig sein. Sie können eine andere Ausbildung machen, ein Praktikum in einem Unternehmen oder einen Bürgerdienst absolvieren, sich in einem Verein engagieren, in einem Unternehmen arbeiten oder ein Projekt starten, das auf eine Existenzgründung abzielt."

Die Gap Year-Phase ist erlaubt, führt aber zur Aussetzung des Stipendiums, wobei ein Aufschub des Stipendiums möglich ist.

Die Zulagen sowie der Status als Stipendiat der französischen Regierung werden während der Gap Year-Periode ausgesetzt.

Im Falle der Aussetzung des Stipendiums können keine Leistungen aufrechterhalten werden. Wenn der Stipendiat in einem von Campus France bereitgestellten Studentenwohnheim wohnt, muss der Stipendiat seine Unterkunft zum Zeitpunkt der Einstellung des Stipendiums zurückgeben.

Der Antrag auf ein Gap Year muss mindestens zwei Monate vor Beginn des Zeitraums bei Campus Frankreich eingereicht werden. Der Antrag muss den Zeitraum (Anfangs- und Enddatum) und die Gründe für das Projekt des Stipendiaten enthalten.

Campus France sollte ebenfalls zwei Monate vor dem Rückkehrdatum des Gap Years informiert werden.

In jedem Fall muss die Rückkehr zum Gap Year bis spätestens 31. Juli des Rückkehrjahres angekündigt werden. Eine Rückkehr nach dem Gap Year, die nicht innerhalb dieser Frist angekündigt wird, garantiert nicht, dass das Stipendium wieder ausgezahlt wird.

Innerhalb des bewilligten Stipendienzeitraums kann nur ein Gap Year gewährt werden. Dieses darf nicht kürzer oder länger als ein Jahr sein.

WIE BEWIRBT MAN SICH für DAS "FRANCE EXCELLENCE EUROPA"-STIPENDIUM?

Vorzulegende Bewerbungsunterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Bewerbungsformular "Programme de bourses France Excellence Europa". 
  • Lebenslauf (auf Französisch oder Englisch);
  • Bewerbungsschreiben (auf Französisch oder Englisch);
  • Kopie des letzten erhaltenen Hochschulabschlusses;
  • Kopien der Notenübersichten der letzten zwei Jahre des Hochschulstudiums;
  • Kopie des Reisepasses;
  • Zulassungsschreiben für Master 1 oder Master 2 an einer französischen Hochschuleinrichtung für das Jahr 2024-25. Falls der*ie Bewerber*in noch keinen Zulassungsbescheid für das akademische Jahr 2024-25 hat, muss er*sie eine eidesstattliche Erklärung mit dem Namen der Einrichtung und dem Titel des für das Jahr 2024-25 geplanten Studiengangs gemäß dem unten stehenden Muster sowie eine Kopie des Schriftwechsels mit der Einrichtung beifügen.

Optional:

  • Kopien der Diplome oder Bescheinigungen über das Niveau der französischen Sprache (DELF, DALF, TCF, TEF).
  • Kopien von Diplomen oder Zertifikaten über Englischkenntnisse (TOEFL, TOEIC, IELTS)
  • Empfehlungsschreiben (auf Französisch oder Englisch).

Sobald das Zulassungsschreiben bei dem*r Bewerber*in eingegangen ist, sollte es schnellmöglichst nachgereicht werden.

Zeitplan

Die Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 29. März 2024

  • Vorauswahl der Kandidat*innen durch die französischen Botschaften: 30. März bis 12. April 2024
  • Kommissionen zur Auswahl der Kandidat*innen: zwischen dem 15. April und dem 26. April 2024
  • Mitteilung der Ergebnisse unter Vorbehalt der Zulassung an die erfolgreichen Bewerber auf der Hauptliste und die Bewerber auf der Ergänzungsliste: ab dem 29. April 2024
  • Fertigstellung der endgültigen Liste der erfolgreichen Bewerber: Juli 2024

Auswahl

Das Stipendium "France Excellence Europa" wird nach den Kriterien der akademischen Exzellenz vergeben und fügt sich in die strategischen Prioritäten des französischen Ministeriums für Europa und Auswärtige Angelegenheiten ein.

Die Bewerbungsunterlagen werden von den Abteilungen für Hochschulkooperation der französischen Botschaften einer Vorauswahl unterzogen. Die Bewerbungen werden dann innerhalb des französischen Ministeriums für Europa und Auswärtige Angelegenheiten von Expert*innnen für die Zusammenarbeit in den förderfähigen Bereichen bewertet.

Einsendung der Unterlagen

Die Bewerber*innen müssen ihre Bewerbungsunterlagen per Mail an die französische Botschaft senden: fee.allemagne@campusfrance.org

Die Hauptliste und die Zusatzliste der erfolgreichen Bewerber*innen werden auf der Webseite von Campus France veröffentlicht.

Mehr Infos: