Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Das französische Gesetz fordert die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung. Die Hochschulen sind verpflichtet, ihnen den Zugang zur Hochschulbildung zu ermöglichen.

Studierende mit Behinderung nehmen an den regulären Lehrveranstaltungen teil und erhalten ihren Bedürfnissen entsprechende Unterstützung (Mitschriften/Tonaufnahmen/Dokumente in Braille zu den Lehrveranstaltungen, ggf. einen Tutor etc.).

Auch Prüfungen und Aufnahmeverfahren sollen derart gestaltet werden, dass die Erfolgschancen der Studierenden nicht durch ihre Behinderung beeinträchtigt werden (zusätzliche Zeit, Gebärdensprachendolmetscher etc.). 

Ansprechpartner

Studierende mit Behinderung sollten sich an das „Maison départementale des personnes handicapés“ (MDHP) wenden. Diese Stelle überprüft gemeinsam mit der Hochschule, durch welche Maßnahmen der Studierende unterstützt werden kann.

Außerdem finden Sie in der MDPH die Kommission für die Rechte und die Autonomie von Menschen mit Beeinträchtigung („Commission des droits et de l’autonomie des personnes handicapées“, CDAPH). Diese ist für die Anerkennung von Beeinträchtigungen verantwortlich, und ermöglicht es Ihnen, die Hilfe eines pädagogischen Assistenten in Anspruch zu nehmen.


Hier finden Sie die Hochschulen nach Region und den jeweils zuständigen Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung.

 

Verkehrsmittel und Mobilität

Falls der Studierender aufgrund seiner Einschränkung die Hochschule nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, hat er Anspruch auf einen Fahrdienst. Befindet sich der Wohnsitz in Ile-de-France, ist „Île de France mobilités“ zuständig. Andernfalls wird der Fahrdienst durch das Departement in dem der Studierende seinen Wohnsitz hat, gestellt. Wenden Sie sich dazu bitte an das zuständige Büro der Präfektur.

 

Studium mit Dyslexie in Frankreich

Dyslexie ist als Behinderung anerkannt, daher wenden sich Studierende mit Dyslexie an die Organismen, die für Studierende mit Behinderung zuständig sind (s.o.).

Der Conférence des Président d‘Université (CPU) schlägt bei Prüfungen folgende Anpassungen für Studierende mit Dyslexie vor:

  • Der Text wird dem Studierenden schriftlich vorgelegt, zudem wird der Text entweder durch einen Assistenten oder ein Programm vorgelesen.
  • Zur Textproduktion steht dem Studierenden ebenfalls ein Assistent zur Verfügung. Zudem wird die Prüfungszeit für Studierende mit Dyslexie i.d.R. um ein Drittel verlängert.

 


Auf folgender Seite werden französischsprachige Vorlese- und Diktierprogramme vorgestellt.

 

Studentenunterkunft

Im französischen Hochschulsystem kann man durch den CROUS („Centre régionale des œuvres universitaires et scolaires“) während der Zeit des Studiums in Frankreich eine vorübergehende Studentenunterkunft finden. Die barrierefreien Wohnungen sind auf dieser Seite zusammengestellt.

Internationale Studierende haben jedoch keinen automatischen Zugang zu diesen Unterkünften und die Gelegenheit, in einer CROUS-Unterkunft zu wohnen, hängt von viele Einstellungen ab und kann sich von einem Jahr zum anderen ändern. 

Finanzielle Unterstützung

Studentinnen und Studenten mit Beeinträchtigungen können auch besondere Stipendien für einen Austausch in einer französischen Universität oder Hochschule erhalten. Die Webseite des Deutschen Studentenwerkes weist auf die verfügbaren Stipendien hin: .

Die hauptsächlichen Stipendien werden vom DAAD und vom Programm Erasmus + angebetet, und auf deren jeweiligen Internetseiten finden Sie weitere Informationen zu pauschalen Zuschüssen, die Ihnen zu Verfügung stehen.

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung von Studierenden mit Behinderungen wird an der Universität durch den jeweiligen Universitätsdienst für Präventivmedizin und Gesundheitsförderung („Service universitaire de médecine préventive et de promotion de la santé“, SUMPPS) sichergestellt.