Übersetzungen und Beglaubigungen deutscher Abschlüsse

Jede Universität bestimmt selbst die Zulassungsbedingungen zu weiterführenden Studiengängen: Erster Ansprechpartner für Anerkennungsfragen ist daher in jedem Fall die Hochschule, bei welcher Sie Ihre Zulassung beantragen. Auch die geforderten Dokumente, die zur Einschreibung notwendig sind, werden in der Regel jeder Universität selbst bestimmt. Daher lohnt sich auch hier, im Voraus zu klären, welche Dokumente und in welcher Sprache Sie Ihre Leistungszeugnisse und anderweitige Dokumente einreichen sollten.

Was brauche ich überhaupt ?

Als Deutscher mit deutschem Abitur wird im Einzelfall geprüft, ob die Universität oder die Hochschule eine übersetzte Version des Zeugnisses braucht.

Es gibt Hochschulen, die nur französische Dokumente einsehen können oder wollen. Daher ist es wichtig, im Voraus zu klären, ob die Universität, an der Sie studieren möchten, deutsche Dokumente akzeptiert, um Ihr Abiturzeugnis anerkennen zu lassen. Falls das nicht der Fall ist, müssten Sie Ihr Zeugnis ins Französische übersetzen lassen.

Dies können Sie bei einem*r Übersetzer*in veranlassen. Übersetzer*innen können beglaubigt, also „assermenté.e.s“, wobei letztere sicherlich die teuersten sind. Daher ist es wichtig zu prüfen, ob die Universität von Ihnen eine beglaubigte Übersetzung braucht oder eine einfache Übersetzung ausreicht.  

Darüber hinaus können die Universitäten auch beglaubigte Kopien Ihres Abschlusszeugnisses anfordern. Diese müssen dann von einer dritten Instanz gemacht werden. Falls Sie ein französisches Zeugnis haben, sind französische Konsulate in Deutschland dafür zuständig. Wenn Sie dagegen ein deutsches Abiturzeugnis haben, müssten Sie Ihre Anfrage an das Bürgeramt richten. 

Wo kann ich mein Zeugniss übersetzen lassen ?

Eine Liste dieser „traducteurs assermentés“ findet sich auf der Website der französischen Botschaft in Deutschland. Dort sind auch die französischsprachigen Übersetzer*innen zu finden, die nicht „assermenté“, also nicht offiziell beeidigt sind.

Alle Konsulate führen aber auf Ihrer Website aktualisierte Listen für Übersetzer*innen in ihrem Zuständigkeitsbereich:

https://de.ambafrance.org/Liste-des-traducteurs-francophones für Berlin

https://de.ambafrance.org/Traductrices-et-Traducteurs für Düsseldorf und Umgebung

https://de.ambafrance.org/Traducteurs für Frankfurt und Umgebung

https://de.ambafrance.org/Traducteurs-francophones-assermentes-8912 für München und Umgebung

https://de.ambafrance.org/Traducteurs-et-interpretes für Saarbrücken und Umgebung

https://de.ambafrance.org/Traducteurs-traductrices für Stuttgart und Umgebung

Da jede Seite, die übersetzt wird, mit zusätzlichen Kosten einhergeht, sollten Sie genau darauf achten, welche Abschnitte Ihres Abschlusses für die Hochschule oder die Universität relevant ist und was genau übersetzt werden sollte. Die Kosten sind abhängig vom Übersetzer*in und können zum teil stark variieren.

Campus France kann leider Ihre Zeugnisse nicht übersetzen oder beglaubigen.