Die Krankenversicherung (Sécurité sociale)

Die Sécurité sociale ist die gesetzliche französische Sozialversicherung. Die Mitgliedschaft ermöglicht eine Erstattung der Ihnen im Krankheitsfall entstehenden Kosten (ärztliche Untersuchung und Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Arzneimittel).

Mit der im September 2018 in Kraft getretene Reform ist die Studentenkrankenversicherung abgebaut und durch die übliche Krankenversicherung ersetzt worden.


Studierende aller Länder haben Anspruch auf die französische Sécurité sociale :

  • Studierende, die an einer vom Staat anerkannten Bildungseinrichtung eingeschrieben sind (das sind alle öffentlichen Universitäten und die meisten Ecoles)
  • Studierende, die nicht bei einer anderen Krankenkasse versichert sind.

 

Wenn die Studierenden in ihrem EU-Heimatland gesetzlich oder privat versichert sind, sind sie von dem Abschluss der französischen studentischen Versicherung befreit. Sie müssen aber bei der Immatrikulation beweisen, dass sie eine europäische Krankenversicherungskarte besitzen.

Nach der Immatrikulation müssen sich die Studierenden selbständig für die französische Krankenkasse online anmelden. Die Anmeldung erfolgt ab dem 1. September über "Etudiant étranger ameli".

Benötigte Dokumente für die Anmeldung:

  1. RIB (französisches Bankverbindung)
  2. internationale Geburtsurkunde
  3. Ausweis
  4. Immatrikulationsbescheinigung

 

Aufgepasst: Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Carte vitale und müssen noch bei der Krankenkasse Sie Ihren Hausarzt melden!

Die europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Die Europäische Krankenversicherungskarte erleichtert Bürgern aus den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz den Zugang zur medizinischen Versorgung während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland.
Diese Krankenversicherungskarte gilt unabhängig davon, ob man bei den Eltern mitversichert ist oder selbst versichert ist.

Wenn man eine europäische Krankenversicherungskarte hat, muss man keine französische Krankenversicherung abschließen.


Für alle gesetzlich Versicherten befindet sich die Europäische Krankenversicherung auf der Rückseite der elektronischen Krankenversicherungskarte. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die EKVK bei der Krankenkasse beantragt werden. Es gibt die Möglichkeit, eine vorläufige Bescheinigung zu beantragen.

Falls die Studierenden privat versichert sind, erstellt die Krankenkasse einen Beleg. Die Kopie der Karte muss bei der endgültigen Einschreibung (inscription administrative) vorliegen. Die Karte muss für das ganze Studienjahr gültig sein (von Oktober bis Juli des folgenden Jahres). Durch die Europäische Krankenversicherungskarte werden lediglich die Notfallversorgung (beispielsweise bei Knochenbrüchen, Zahnbeschwerden, Virusinfektionen und ähnlichen Notfällen) sowie die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes abgedeckt.


Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit eine Deckung der Krankenbehandlungen im Ausland besteht. In manchen Fällen empfiehlt sich eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung.

 

Zusatzversicherungen

Wenn man bei der französischen Sécurité sociale versichert ist, wird empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschließen, um die Kosten zu erstatten, die von der Sécurité sociale nicht erstattet werden. Es besteht aber keine Pflicht.

Es gibt zwei nationale Zusatzkrankenversicherung für Studierende, die LMDE (La Mutuelle des Etudiants), die ÔJI, sowie einen Verband von regionalen Zusatzkrankenversicherungen: die EmeVia (Réseau national des Mutuelles étudiantes de proximité).

    MEP (Languedoc- Roussillon, PACA)
    MGEL (Alsace, Champagne-Ardenne, Lorraine)
    SMEBA (Bretagne, Pays-de-la-Loire)
    EmeVia (Centre, Poitou-Charentes, Bourgogne, Franche-Comté)
    SMENO (Nord, Normandie, Pas-de-Calais, Picardie)
    SEM (Région parisienne)
    SMERRA (Auvergne, Rhône-Alpes)
    VITTAVI (Aquitaine, Limousin, Midi-Pyrénées)
    SMERAG (Antilles, Guyane)

   

Es gibt noch weitere Anbieter, die jedoch teurere Tarife anbieten. Diese Zentren sind sowohl für die Sécurité sociale als auch für die zusätzliche Versicherung zuständig.

Es ist auch möglich, nur die zusätzliche Krankenversicherung in Frankreich abzuschließen, auch wenn man in Deutschland krankenversichert ist. Es besteht auch die Möglichkeit, bei der deutschen Krankenkasse eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Es gibt eine kostenlose Zusatzversicherung (die CMU) für alle, die älter als 25 Jahre sind (unterliegt bestimmten Bedingungen).
Die Mutuelles bieten Versicherungspakete an. Diese Pakete schließen Unfall- Hausrat-, Lebens-, Reise- und Autoversicherungen oder Haftpflichtversicherungen mit ein (packs).
Eine Zusatzversicherung kann man auch bei Versicherungsgesellschaften und Banken abschließen!