Erasmus+-Studienaufenthalt, -Praktikum oder Joint Master und Habilitation... jährlich fahren mehr als 5.000 deutsche Studierende nach Frankreich im Rahmen des Erasmus+ Programms.

Erasmus+ ist ein EU-Programm, das jedes Jahr 250.000 Studierenden ermöglicht, ins Ausland zu fahren. Studierende verfügen über sehr gute Bedingungen, um so viel Zeit wie möglich im Ausland zu verbringen. Unter anderem darf man nun pro Zyklus (Bachelor, Master, Promotion) bis zu 12 Monate in einem Partnerland verbringen

Image
-
Das Erasmus+-Studienaufenthalt

Das Erasmus+ Studienaufenthalt

Wer kann teilnehmen? Alle Studierende, die an einer Hochschuleinrichtung mit einer ERASMUS+ Universitätscharta eingeschrieben sind.
 

Wie lange dauert dieses Programm? Zwischen 3 und 12 Monaten oder mindestens ein volles akademisches Trimester/Semester.
 

Welche finanziellen Unterstützungen gibt es?

  • Studierende können ein ERASMUS+ Stipendium für die Reise- und Aufenthaltskosten (einschließlich Versicherungs- und Visakosten) in Verbindung mit ihrem Auslandsaufenthalt erhalten. Das Stipendium beträgt 540 Euro pro Monat für ein Studium und 690 Euro für ein Praktikum – bei besonderem Bedarf sind weitere 250 Euro monatlich möglich.
  • ERASMUS+ Studierende sind von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksbenutzungsgebühren an der Gasteinrichtung befreit.
  • Bei Studierenden, die bereits ein Stipendium oder Darlehen in Deutschland erhalten, können die Zahlungen während des ERASMUS+ Auslandsaufenthalts weiterlaufen.
  • Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich Auslands-BAföG zu beantragen.

Kann man Sprachkurse absolvieren? Falls ein Kurs angeboten wird, können ERASMUS+ Studierende vor Beginn des Studienaufenthaltes einen ERASMUS+ Intensivsprachkurs in der Gastsprache absolvieren. Entweder ist der Kurs kostenlos, oder es kann eine Finanzhilfe für den Kurs gewährt werden. Außerdem können die Studierenden ein Stipendium bei dem deutsch-französischen Jugendwerk (DFJW) für einen Intensivsprachkurs vor dem Studienbeginn beantragen.


Wie bewirbt man sich? Beim Akademischen Auslandsamt seiner Heimathochschule erhält man eine Liste der französischen Partnerhochschulen und erfährt man die Anzahl an Plätzen. Vor der Abreise erhalten ERASMUS+ Studierende folgende Dokumente:

  • eine Studienvereinbarung (Stipendium), die den Zeitraum der Mobilität abdeckt und zwischen der/m Studierenden und ihrer / seiner Heimat-Hochschuleinrichtung unterschrieben wird,
  • eine Lernvereinbarung "Learning Agreement" mit dem zu absolvierenden Studienprogramm, der sowohl die/der Studierende, die Heimateinrichtung als auch die Gasteinrichtung zugestimmt haben. Das Learning agreement darf innerhalb von 2 Wochen nach der Ankunft in Frankreich geändert werden.

Wie werden die in Frankreich erworbenen Leistungen bei der Rückkehr in Deutschland anerkannt? Am Ende des Auslandsaufenthaltes ist die Gasteinrichtung dazu verpflichtet, der / dem ERASMUS+ Studierenden und ihrer/seiner Heimathochschule einen Studienerfolgsnachweis (transcript of records) auszustellen, der die Absolvierung des vereinbarten Programms sowie die Studienergebnisse bestätigt. Darüber hinaus ist die Heimathochschule verpflichtet, Leistungen, die während der ERASMUS+ Mobilitätsphase gemäß der Lernvereinbarung erfolgreich abgeschlossen wurden, anzuerkennen. Die in Frankreich erworbenen ECTS-Punkte werden dann angerechnet. Die ERASMUS+ Mobilitätsphase sollte auch im Diplomzusatz (Diploma Supplement) vermerkt werden.

Image
-
Das Erasmus+-Praktikum

Das Erasmus+ Praktikum

ERASMUS+ Mobilität für Praktika bietet Studierenden die Möglichkeit, ein 2- bis 12-monatiges Praktikum im Ausland zu absolvieren. Außerdem dürfen die Absolvent*innen ein Jahr lang nach dem abgeschlossenen Studium ein Erasmus-Praktikum absolvieren.


Wie lange dauert dieses Programm? 2 bis 12 Monate.


Wo kann man das Praktikum absolvieren? Gastorganisationen für Studierendenpraktika können Unternehmen, Ausbildungszentren, Forschungszentren und andere Organisationen sein. Ausgeschlossen sind EU-Institutionen und sonstige EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen sowie nationaler diplomatischer Vertretungen des Heimatlandes des Studierenden.


An wen muss man sich wenden, um sich zu bewerben? Zunächst sollte man sich beim Akademischen Auslandsamt der Heimathochschule erkundigen.

Welche Dokumente muss der / die Studierende zusammentragen?

  • eine Praktikumsvereinbarung (Placement Agreement), die vom / von der Studierenden und der Heimathochschuleinrichtung unterschrieben wird
  • eine Ausbildungsvereinbarung (Training Agreement) mit dem spezifischen Programm für die Praktikumszeit, unterschrieben von der Heimathochschule und der Gastorganisation
  •  eine Qualitätsvereinbarung (Quality Commitment) mit den spezifischen Rechten und Pflichten aller an einem Auslandspraktikum beteiligten Parteien
  •  Die Erasmus-Studentencharta mit den Rechten und Pflichten der / des Studierenden bezogen auf ihren/seinen Studienaufenthalt im Ausland

Welche finanziellen Förderungen gibt es?

  • Als Beitrag zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten (einschließlich Versicherungs- und Visakosten) in Verbindung mit dem Auslandsaufenthalt erhalten Studierende ein ERASMUS+ Stipendium. Das Stipendium beträgt 690 Euro pro Monat für ein Praktikum in Frankreich – bei besonderem Bedarf sind weitere 250 Euro monatlich möglich.
  • Bei Studierenden, die bereits ein Stipendium oder Darlehen in Deutschland erhalten, können die Zahlungen während des ERASMUS+ Praktikums weiterlaufen.

Wird das Praktikum anerkannt?
Die Heimathochschule muss die Auslandsphase in ihrer Gänze anerkennen, vorzugsweise mit ECTS Punkten. Ist im Studiengang kein Praktikum vorgesehen, muss die Heimathochschule trotzdem für die Anerkennung der Leistung sorgen (durch einen zusätzlichen Vermerk im Bachelor-Zeugnis, bzw. durch ein Transcript of records). Zusätzlich wird die Verwendung des Dokuments Europass Mobilität empfohlen.


Können Sprachkurse besucht werden?

Falls ein Kurs angeboten wird, können ERASMUS+ Studierende vor Beginn des Praktikumsaufenthaltes einen ERASMUS+ Intensivsprachkurs (EILC) in der Gastsprache absolvieren, für den ebenfalls eine Finanzhilfe gewährt werden kann.

Image
-
EU Joint Master and Doctorate Degrees

EU Joint Master and Doctorate Degrees

Im Mittelpunkt von Erasmus Mundus steht zum einen die Förderung von Mobilität im Hochschulbereich, zum anderen soll die Kooperation zwischen europäischen und nicht-europäischen Institutionen unterstützt werden. Das Ziel ist es, die Europäische Union als akademischen Bildungsraum von Weltrang weiter zu stärken, zu einer nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in nicht-europäischen Ländern beizutragen und den Studierenden bestmögliche Karriereperspektiven zu eröffnen.

An einem Programm von Erasmus Mundus kann man im Rahmen eines Master- oder eines Promotionsstudiengangs teilnehmen. Deutsche Studierende können im Rahmen ihres Masters vier Semester lang in drei verschiedenen Ländern an drei unterschiedlichen Universitäten studieren. Im Rahmen einer Promotion studieren sie ebenfalls an drei Universitäten in drei verschiedenen Ländern, allerdings in einem Zeitraum von sechs Semestern.

Die Mehrzahl der Erasmus Mundus Programme wird von der Europäischen Union finanziert. Sowohl Studierende aus der EU als auch aus nicht-EU-Staaten können ein Stipendium für die Dauer des gesamten Programms in Anspruch nehmen. Ein solches Stipendium beinhaltet neben einer monatlichen Unterstützung die einmalige Auszahlung eines festen Betrags beim Studienbeginn.