Außereuropäische Studierende ohne EU-Daueraufenthaltstitel müssen ein Visum beantragen, um in Frankreich zu studieren.

Brauche ich ein Visum, um in Frankreich zu studieren?

Europäische Studierende - das heißt Bürger*innen der europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Norwegen, Island, Liechtenstein), der Schweiz, von Monaco und Andorra - brauchen kein Visum, um in Frankreich zu reisen, zu leben und zu studieren.

Außereuropäische Studierende brauchen ein Visum, um zuerst nach Frankreich zu kommen. Ein Visum ermöglicht es Ihnen, Grenzen zu überqueren, und es wird vom Konsulat in Ihrem Wohnsitzland ausgestellt, während ein Aufenthaltstitel von Präfekturen in Frankreich ausgestellt wird und es Ihnen ermöglicht, sich in Frankreich aufzuhalten. Grundsätzlich gibt es zwei Typen von Visa: Kurzzeitvisa (für weniger als 90 Tage), und Langzeitvisa (für mehr als 90 Tage). Manche Langzeitvisa gelten ebenfalls als Aufenthaltstitel.

Nichteuropäische Studierende, die derzeit in Deutschland wohnen aber keinen EU-Daueraufenthaltstitel besitzen, können im Schengen-Raum reisen, jedoch können sie nicht länger als 90 Tage in einem anderen Land bleiben. Für ein Studium in Frankreich ist ein Langzeitvisum daher notwendig.

Welches Visum ist für mich geeignet?

Es existieren verschiedene Typen von Langzeitvisa, Sie können entsprechend Ihrer Situation das passende Visa beantragen:

  • Das VSL-TS („visa de séjour long valant titre de séjour“) ist ein Langzeitvisum, das ebenfalls als Aufenthaltstitel gilt. Es existiert unter anderem mit dem Vermerk „Student“, „Praktikant“, „eingeschulter Minderjähriger“ (für minderjährige Studierende), oder „Forscher-Talent-Pass“ (für Forscher*innen).
  • Das Visum „Etudiant-concours“ ermöglicht es Ihnen, die Aufnahmeprüfungen von Hochschulen zu schreiben, und im Fall eines Erfolgs direkt anschließend einen Aufenthaltstitel in Frankreich zu beantragen.
  • Das Visum „Etudiant-programme de mobilité“ richtet sich an Studierende von Programmen der Europäischen Union oder von Kooperationsstudiengängen mit einer Mobilität in mindestens zwei EU-Ländern. Dieses Visum existiert EU-weit, und kann daher entweder für eine Mobilität aus Frankreich nach einem anderen EU-Land oder für eine Mobilität aus einem anderen EU-Land nach Frankreich beantragt werden. Dieses Mobilitätsprogramm-Visum existiert ebenfalls für Forscher.

Eine Ausnahme besteht jedoch für den Fall, dass Sie an einem Mobilitätsprogramm teilnehmen.

Wenn es sich nämlich um ein Mobilitätsprogramm handelt, gibt es ein Verfahren, das es Ihnen ermöglicht, einen anderen europäischen Aufenthaltstitel oder ein D-Visum zu verwenden:

Es obliegt der Aufnahmeeinrichtung in Frankreich, das Mobilitätsvorhaben des Studierenden vorab dem für Einwanderung zuständigen Ministerium unter Verwendung des Standardformulars für die Meldung zusammen mit den in Artikel 1 vorgesehenen Belegen zu melden.

Die Mitteilung erfolgt mittels eines Formulars, das dem Muster im Anhang des Erlasses vom 1. März 2019 entspricht, und umfasst folgende Belege:

1. eine Kopie des gültigen Reisedokuments, Pass oder Personalausweis des Studierenden;

2. eine Kopie des vom ersten Mitgliedstaats ausgestellten Aufenthaltstitels;

3. ein Nachweis, dass der Studierende über ausreichende Existenzmittel im Sinne von Artikel R. 313-7-1 des Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht) verfügt;

4. ein Nachweis, dass der Studierende eine Krankenversicherung hat;

5. ein Nachweis, dass der Studierende sein Studium im Rahmen eines Unionsprogramms oder eines multilateralen Programms, das Mobilitätsmaßnahmen oder einer Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Hochschuleinrichtungen einbeschließt, absolviert;

6. ein Nachweis, dass der Studierende von einer Hochschuleinrichtung in Frankreich angenommen wurde.

Die Gasteinrichtung des Studierenden übermittelt das Formular und die Nachweise auf elektronischem Weg.

Nach Erhalt des Formulars und aller oben angegebenen Unterlagen registriert das für die Einwanderung zuständige Ministerium die Benachrichtigung und verfügt über eine Frist von 30 Tagen, um die Mobilität des Studierenden abzulehnen. Wird die Mobilitätsmitteilung innerhalb dieser Frist nicht abgelehnt, hat der Studierende das Recht, sich mit der vom ersten Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltskarte im französischen Hoheitsgebiet aufzuhalten und kann seine Mobilität zu jedem Zeitpunkt des Studiengangs und innerhalb der bei der Mitteilung angegebenen Frist ausüben. Bei einer Änderung der Mobilitätsfrist informiert die Gasteinrichtung das für Einwanderung zuständige Ministerium.

Falls Ihre Lage nicht der oben ausgeführten Ausnahme entspricht, müssen Sie, um in Frankreich zu studieren, ein Visum beantragen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für ein Studentenvisum können Sie erst beginnen, wenn Sie ein Zulassungsdokument von einer französischen Hochschule erhalten haben. Ein Langzeitvisa muss frühestens 3 Monate vor und spätestens 15 Tage vor der angestrebten Abreise beantragt werden.

Das französische Konsulat in Frankfurt ist das einzige französische Konsulat in Deutschland, das Visa ausstellt. Wenn Sie derzeit in Deutschland sind, aber kein Visum oder nur ein Kurzzeitvisum haben, können Sie kein Visum für Frankreich in Deutschland beantragen, Sie müssen es im Konsulat Ihres Wohnsitzlandes machen.

Der Visumantrag erfolgt durch ein Online-Formular. Wir empfehlen Ihnen, das Assistant Visa zu verwenden, um herauszufinden, welche Dokumente je nach Ihrer Situation erforderlich sind. Sie müssen anschließend einen Termin mit dem französischen Konsulat in Frankfurt vereinbaren.

Für weitere Informationen über den Visumantrag, kontaktieren Sie bitte das französische Konsulat in Frankfurt:

(+ 49) 697 95 09 60 - visas.francfort-de@diplomatie.gouv.fr